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Truckmatic für alle!

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Auftragsbearbeitung & Disposition
für Speditionen und Transportunternehmer
GPS - Ortungssystem
Kommunikationssystem
GPS Bordcomputer mit Telefon
Treibstoffüberwachung
Tacho Remote Download (Digitaler Tacho)
Verbrauchsanalyse (Tour-/Fahrerbezogen)
LKW-Routenberechnung mit detaillierten Mautkosten
automatische Routenüberwachung
Fuhrpark Management
Diätenabrechnung, exakte Stundenaufzeichnung


Sie legen Wert auf:

persönliche Betreuung
hohe Verfügbarkeit
kompetenten Partner
anpassungsfähiges System
Zuverlässigkeit
Branchenkenntnisse
Lösung aus einer Hand
erstklassige Referenzen

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Menschen im Vordergrund

Unser Motto:
"Lösungen mit Software!".

Dispo Office

Bei Trans-IT stehen Menschen und realen Arbeitsabläufe im Vordergrund!

Multi-Dispo-Trans
Auftragsverwaltung und Disposition
für Speditionen und Transportunternehmer

SatMAX Live
Bordcomputer & Ortungssystem für jeden Fuhrpark

Multi-Truck
Fuhrparkmanagement der Spitzenklasse

hier einige Beispiele von Branchen die unsere Produkte erfolgreich einsetzen:

Speditionen & Transportunternehmer
Kühltransporte
Fernverkehr (national und international)
Entsorgung, Werksverkehr
Möbeltransporte
Eisen- und Stahlhandel
Lebensmittel, Holzhandel
Servicefahrzeuge
Schwer- und Sondertransporte
Containerverkehr

Unser Team freut sich auf Ihren Anruf, packen wir es an!

+43 7476 20097 oder benutzen Sie unser Kontakt Formular.

AGB

Geschäftsbedingungen der Fa. Trans-IT Markus Ratzesberger, am Hang 506, 3353 Biberbach - AUSTRIA
Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.  Allfällige Einkaufsbedingungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Vertragspartners werden von uns nicht akzeptiert und jedenfalls für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht als vereinbart, auch bei ausländischen Vertragspartnern. Die Anwendung des Uncitral-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Leistungs-, Erfüllungs- und Zahlungsort ist A-3353 Biberbach. Als Gerichtsstand wird je nach der sachlichen Zuständigkeit das Bezirksgericht oder das Landesgericht Amstetten vereinbart.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Bereits von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Diesfalls hat uns der Vertragspartner jedoch sämtliche anfallenden Kosten mit der Bearbeitung des Auftrages vor und nach der Stornierung zu ersetzen.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen, im Internet oder Datenträgern enthaltenen und die mit dem Angebot gemachten Angaben, wie Fotos, Bilder, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts, Leistungs- und Verbrauchs- oder andere Daten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten und Software für neue Technologien, sind nur insoweit maßgebend, als sie  ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
Festgehalten wird, dass für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, die zwingenden Bestimmungen des KSchG gelten und allfälligen damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen dieser Bedingungen vorgehen.
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Biberbach (Abholung) zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie allfälliger weiterer öffentlicher Abgaben. Wird vom Vertragspartner eine Spezialverpackung oder Transportversicherung gewünscht, so gehen die diesbezüglichen Kosten zu seinen Lasten.
Sofern nicht ausdrücklich ein Skonto vereinbart und in unserer Rechnung bzw. Auftragsbestätigung vermerkt ist,  sind die von uns in Rechnung gestellten Beträge binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung und/oder der Übernahme (Annahme) im Verzug, so verpflichtet er sich ausdrücklich, uns 12% Verzugszinsen (jährlich) sowie alle sonstigen durch seine Säumnis entstehenden Kosten und Spesen (insbesondere Lagerkosten sowie vorprozessuale Anwaltskosten) zu bezahlen.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, er verzichtet auch auf Aufrechnungen einer behaupteten Gegenforderung, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung steht, es sei denn, dass diese Verpflichtung von uns ausdrücklich anerkannt, oder von einem inländischen ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.
Wechsel oder Schecks werden von uns nur zahlungshalber und nicht an Zahlung statt angenommen. Sollten uns Liquiditäts- oder Zahlungsprobleme des Vertragspartners bekannt werden, so sind wir zur sofortigen Fälligstellung unserer Forderungen, zur Forderung von Sicherheiten oder, sollte dem nicht umgehend entsprochen werden, zur Vertragsaufhebung auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt.
Lieferfristen und Liefertermine bzw. Fertigstellungsfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Für den Fall, dass der Vertrag im einzelnen die Mitwirkung des Vertragspartners oder/und Dritter vorsieht, kann aus einer nicht von uns zu vertretenden Verzögerung kein Anspruch an uns gestellt werden. Wegen geringfügiger Überschreitung von Fristen oder Terminen steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Rücktrittsrecht und kein Schadenersatz zu. Wir sind jedenfalls zu Teil- und Vorauslieferungen berechtigt.
Der Gefahrenübergang (Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Sache, teilweise oder vollständiges Unmöglichwerden der Leistungserbringung) erfolgt ab Versendung bzw. Übergabe an den Frachtführer/Transporteur. Auch der Annahmeverzug des Vertragspartners bewirkt den Gefahrenübergang.
Die von uns gelieferten Waren/Softwareprogramme verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen in unserem Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung der Software erhält der Vertragspartner lediglich eine Demoversion. Der Vertragspartner tritt für den Fall der Weiterveräußerung im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Käufer an uns zahlungshalber ab, wobei er selbst weiterhin neben dem Käufer für unsere Forderung haftet. Er ist verpflichtet, jede Abtretung in seinen Büchern mit Datum und firmenmäßiger Fertigung zu vermerken und den Käufer von der Abtretung vor Vertragsabschluß zu verständigen. Davon und von jeder Pfändung oder Beschlagnahme sind wir vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu verständigen. Wir nehmen diese Abtretungen im voraus an.
Sollten bei den von uns gelieferten Kaufgegenständen Mängel vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Die Mängel müssen jedenfalls, um einen Anspruch zu begründen, reproduzierbar sein. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Wir sind in jedem Falle berechtigt, den Fehler zu prüfen und zu begutachten. Die Gewährleistung ist für den Fall, dass der Fehler durch Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter, Bedienungsfehler, Verschleiß, Transportfehler oder höhere Gewalt entstanden ist, jedenfalls ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für jegliche Fehler, Probleme, Ausfälle oder Störungen, die im Zusammenhang mit den Leistungen von (GSM- o.a.) Netzbetreibern entstehen.
Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme unserer Leistungen (zB wegen vermeintlicher Softwaremängel oder Netzfehlern) sind wir berechtigt, die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Dazu gehören beispielsweise Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen bzw. durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind, individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen, Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder Standards, Bereinigung von Fehlern, die durch falsche Bedienung entstanden sind, Datenkonvertierungen, Wiederherstellungen von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Software und Programmierungen nie zu 100% fehlerfrei sein können.
Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern uns nicht ein Verschulden infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Unsere Erfüllungsgehilfen sind nur die Angestellten unserer Firma. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Drittschäden, Zinsentgang und nicht erzielten Ersparnissen ist jedenfalls ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist des § 13 Produkthaftungsgesetz wird einvernehmlich auf 3 Jahre verkürzt.
Die Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) aber auch an Prospekte, Zeichnungen etc. stehen uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Vertragspartner erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Vertragspartner ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte durch den Vertragspartner zieht insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in letzterem Falle volle Genugtuung zu leisten ist.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Vertragspartner unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Vertragspartner gegen Kostenvergütung bei uns zu beantragen. Kommt er dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat neben anderen Ansprüchen auch Schadenersatz zur Folge.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 24 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 2 Jahresgehältern des Mitarbeiters zu zahlen. Die Vertragspartner verpflichten sich auch, gegenseitig feindliche Firmenübernahmen oder den Versuch einer solchen (auch durch Dritte) zu unterlassen. Diesbezüglich wird ein Drittel des Übernahmepreises zumindest aber 200.000,00 EURO als Konventionalstrafe vereinbart.

Geschäftsbedingungen der Fa. Trans-IT Markus Ratzesberger, am Hang 506, 3353 Biberbach - AUSTRIA
Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages.  Allfällige Einkaufsbedingungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Vertragspartners werden von uns nicht akzeptiert und jedenfalls für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht als vereinbart, auch bei ausländischen Vertragspartnern. Die Anwendung des Uncitral-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Leistungs-, Erfüllungs- und Zahlungsort ist A-3353 Biberbach. Als Gerichtsstand wird je nach der sachlichen Zuständigkeit das Bezirksgericht oder das Landesgericht Amstetten vereinbart.


Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Bereits von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Diesfalls hat uns der Vertragspartner jedoch sämtliche anfallenden Kosten mit der Bearbeitung des Auftrages vor und nach der Stornierung zu ersetzen.


Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen, im Internet oder Datenträgern enthaltenen und die mit dem Angebot gemachten Angaben, wie Fotos, Bilder, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts, Leistungs- und Verbrauchs- oder andere Daten, Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten und Software für neue Technologien, sind nur insoweit maßgebend, als sie  ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.


Festgehalten wird, dass für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, die zwingenden Bestimmungen des KSchG gelten und allfälligen damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen dieser Bedingungen vorgehen.


Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Biberbach (Abholung) zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie allfälliger weiterer öffentlicher Abgaben. Wird vom Vertragspartner eine Spezialverpackung oder Transportversicherung gewünscht, so gehen die diesbezüglichen Kosten zu seinen Lasten.


Sofern nicht ausdrücklich ein Skonto vereinbart und in unserer Rechnung bzw. Auftragsbestätigung vermerkt ist,  sind die von uns in Rechnung gestellten Beträge binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung und/oder der Übernahme (Annahme) im Verzug, so verpflichtet er sich ausdrücklich, uns 12% Verzugszinsen (jährlich) sowie alle sonstigen durch seine Säumnis entstehenden Kosten und Spesen (insbesondere Lagerkosten sowie vorprozessuale Anwaltskosten) zu bezahlen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, er verzichtet auch auf Aufrechnungen einer behaupteten Gegenforderung, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung steht, es sei denn, dass diese Verpflichtung von uns ausdrücklich anerkannt, oder von einem inländischen ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.


Wechsel oder Schecks werden von uns nur zahlungshalber und nicht an Zahlung statt angenommen. Sollten uns Liquiditäts- oder Zahlungsprobleme des Vertragspartners bekannt werden, so sind wir zur sofortigen Fälligstellung unserer Forderungen, zur Forderung von Sicherheiten oder, sollte dem nicht umgehend entsprochen werden, zur Vertragsaufhebung auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt.
Lieferfristen und Liefertermine bzw. Fertigstellungsfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Für den Fall, dass der Vertrag im einzelnen die Mitwirkung des Vertragspartners oder/und Dritter vorsieht, kann aus einer nicht von uns zu vertretenden Verzögerung kein Anspruch an uns gestellt werden. Wegen geringfügiger Überschreitung von Fristen oder Terminen steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Rücktrittsrecht und kein Schadenersatz zu. Wir sind jedenfalls zu Teil- und Vorauslieferungen berechtigt.


Der Gefahrenübergang (Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung der Sache, teilweise oder vollständiges Unmöglichwerden der Leistungserbringung) erfolgt ab Versendung bzw. Übergabe an den Frachtführer/Transporteur. Auch der Annahmeverzug des Vertragspartners bewirkt den Gefahrenübergang.


Die von uns gelieferten Waren/Softwareprogramme verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen in unserem Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung der Software erhält der Vertragspartner lediglich eine Demoversion. Der Vertragspartner tritt für den Fall der Weiterveräußerung im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Käufer an uns zahlungshalber ab, wobei er selbst weiterhin neben dem Käufer für unsere Forderung haftet. Er ist verpflichtet, jede Abtretung in seinen Büchern mit Datum und firmenmäßiger Fertigung zu vermerken und den Käufer von der Abtretung vor Vertragsabschluß zu verständigen. Davon und von jeder Pfändung oder Beschlagnahme sind wir vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu verständigen. Wir nehmen diese Abtretungen im voraus an.


Sollten bei den von uns gelieferten Kaufgegenständen Mängel vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Die Mängel müssen jedenfalls, um einen Anspruch zu begründen, reproduzierbar sein. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Wir sind in jedem Falle berechtigt, den Fehler zu prüfen und zu begutachten. Die Gewährleistung ist für den Fall, dass der Fehler durch Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter, Bedienungsfehler, Verschleiß, Transportfehler oder höhere Gewalt entstanden ist, jedenfalls ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für jegliche Fehler, Probleme, Ausfälle oder Störungen, die im Zusammenhang mit den Leistungen von (GSM- o.a.) Netzbetreibern entstehen. 


Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme unserer Leistungen (zB wegen vermeintlicher Softwaremängel oder Netzfehlern) sind wir berechtigt, die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.


Dazu gehören beispielsweise Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen bzw. durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind, individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen, Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder Standards, Bereinigung von Fehlern, die durch falsche Bedienung entstanden sind, Datenkonvertierungen, Wiederherstellungen von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Software und Programmierungen nie zu 100% fehlerfrei sein können.
Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern uns nicht ein Verschulden infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Unsere Erfüllungsgehilfen sind nur die Angestellten unserer Firma. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Drittschäden, Zinsentgang und nicht erzielten Ersparnissen ist jedenfalls ausgeschlossen.


Die Verjährungsfrist des § 13 Produkthaftungsgesetz wird einvernehmlich auf 3 Jahre verkürzt.


Die Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) aber auch an Prospekte, Zeichnungen etc. stehen uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Vertragspartner erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Vertragspartner ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte durch den Vertragspartner zieht insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in letzterem Falle volle Genugtuung zu leisten ist.


Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Vertragspartner unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.


Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Vertragspartner gegen Kostenvergütung bei uns zu beantragen. Kommt er dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat neben anderen Ansprüchen auch Schadenersatz zur Folge.


Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 24 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 2 Jahresgehältern des Mitarbeiters zu zahlen. Die Vertragspartner verpflichten sich auch, gegenseitig feindliche Firmenübernahmen oder den Versuch einer solchen (auch durch Dritte) zu unterlassen. Diesbezüglich wird ein Drittel des Übernahmepreises zumindest aber 200.000,00 EURO als Konventionalstrafe vereinbart.

Truckmatik - die wichtigsten Komponenten

Hier erhalten Sie eine Kurzübersicht über die wichtigsten Module aus Truckmatik. Jedes Modul kann dabei in weitere Untermodule aufgeteilt werden. Das macht unser Truckmatik System einzigartig günstig und anpassungsfähig. Eine Investition die sich in kürzester Zeit amortisiert.

SatMAX

GPS Bordcomputer mit Ortung, Kommunikation und LKW Navigation

Die Ortungsdaten werden im Sekundentakt via GPS im LKW empfangen und sofort Live per GPRS an den SatMAX® Telematikserver übertragen. Alle Ortungsdaten werden kombiniert mit (LKW-) Fahrzeugdaten in einer SQL Datenbank gespeichert.

Am SatMAX® Telematik Server werden die Ortungsdaten dann visualisiert und in einer Landkarte angezeigt. Optional können Sie die Ortungen auch in Microsoft Earth View oder Google Maps anzeigen.

Alle heutigen LKW's verfügen über einen FMS/CAN-BUS. Aus diesem FMS/CAN-Bus können mit unserem GPS-Bordcomputer SatMAX® Live 2000 sehr einfach die verschiedensten Fahrzeugdaten ausgelesen werden: Diesel-Verbrauch, Kilometer, Motordaten, Bremsdaten, Tankinhalt u.v.a.m.

Mit SatMAX® erhalten sie ein Bordcomputer- und Ortungssystem das keine Wünsche offen lässt un dem modernsten Stand der Technik entspricht. 

Arbeiten Sie effizient und kosteneffektiv mit unserer integrierten Tachographlösung:

  • Automatischer Remote Download von digitalen Tachographendaten.
  • Sparen Sie dank laufender automatischer Aktualisierungen.
  • Vollautomatischer oder manueller Download zu jeder Zeit.
  • Die Unternehmerkarte kann bei Ihnen verbleiben oder auch in unserem Rechenzentrum hinterlegt werden.
  • Auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette Datenarchivierung der Unternehmer und Fahrerkarten Daten.

Mit SatMAX® haben Sie alle Tachodaten jederzeit im Zugriff, egal wie sich Ihr Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt befindet.

Multi-Dispo-Trans

Das Dispobuch am Bildschirm!

Bereits 1986 erfolgte die erste Installation von Multi-Dispo-Trans, Seiher wurde das System stetig weiterentwickelt und ist heute fester Bestandteil von Truckmatik, der Komplettlösung für Speditionen und Transportunternehmer.

Auftrag

Schnelle und einfache Erfassung aller Auftragsrelevanten Daten. Übersichtlich dargestellt und sofort für alle Benutzer sichtbar. Kein Auftrag kann mehr verloren gehen, alle Rechnungen werden rechtzeitig erstellt.

Disposition

Es heißt nicht umsonst, Multi-Dispo-Trans, DAS Dispobuch am Bildschirm. Einfach und übersichtlich aufgebaut, komplex in den Darstellungsmöglichkeiten, dieser Dispoplaner wird auch Sie überzeugen.

Lademittelverwaltung

Die integrierte Lademittelverwaltung ist einfachst zu bedienen und unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung der Lademittel. Das Lademittelkonto steht Ihnen jederzeit zur Verfügung

Komfortsuche

Mit der Komfortsuche haben Sie nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zur Auftragsrecherche. Einfach und übersichtlich in einer Bildschirmmaske dargestellt. Dank der modern Strukturierten SQL Datenbank liegt dabei die Suchzeit selbst bei hunderttausenden von Aufträgen unter einer Sekunde.

Business-Report

Reports können am Bildschirm oder am Drucker ausgegeben und angepasst werden. Auch ein Versand als Email oder die Ausgabe in eine PDF-Datei ist möglich. Business Report ermittelt zum Beispiel automatisch via SatMAX die gefahrenen Kilometer und ergänzt damit auf Wunsch Ihre Reports (Beispiel Umsatz pro KM).

Zahlreiche Selektionskriterien stehen für Auswertungen zur Verfügung. Jederzeit Überblick über Umsatz, Erlös, gefahrene Kilometer etc. ...

Multi-Truck

Die intelligentere Art Ihren Fuhrpark zu managen!

Das Fuhrpark-Managementsystem Multi-Truck 32  wurde gemeinsam mit namhaften Frächtern aus ganz Europa entwickelt.

Ob sie nun eine Fuhrparkverwaltung für fünf oder für tausende Fahrzeuge suchen, mit Multi-Truck 32 haben Sie Ihren Fuhrpark immer sicher im Griff.

Mit dem Bordcomputer SatMAX haben Sie auch das optimale System für die mobile Datenerfassung.

 

  • Fuhrparkverwaltung
  • Diäten- Spesenabrechnung (mit SatMAX Live vollautomatisch)
  • Stundenabrechnung (mit SatMAX Live vollautomatisch)
  • PC Stempeluhr für Ihre Mitarbeiter im Büro, Werkstätte oder Lager.
  • Kostenrechnung
  • Fahrgeldabrechnung
  • Stundenerfassung bzw. Arbeitszeiterfassung aus dem Bordcomputer
  • Statistikmodul mit grafischer Auswertung
  • Telefonprotokoll mit automatischer Wahlmöglichkeit vom PC
  • Diverse Spezialmodule für externe Anbindungen
  • Versicherungen
  • Schäden
  • Genehmigungen

Dabei ist Multi-Truck natürlich vollständig in Truckmatik integriert. Mit Truckmatik arbeiten alle Programme mit einer gemeinsamen Datenbasis, völlig transparent und übergreifend. Das ermöglicht unter anderem Reports wie sie früher nur von großen Data Warehouse Systemen möglich waren. Aber natürlich lässt sich Multi-Truck auch auf einem einfachen PC betreiben.

Multi-Truck ist variable und daher nicht nur für Speditionen und Transportunternehmer geeignet.

 

 

 

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